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Abwassertechnik

Überprüfung von Abscheideranlagen nach DIN 1999-100/101

Als Indirekteinleiter von belasteten Abwasser sind Sie verpflichtet,  Abwasserbehandlungsanlagen z.b. Benzin/Ölabscheider nach gesetzlichen Vorschiften zu betreiben und regelmäßig zu prüfen. Seit der Veröffentlichung  der Landesanstalt für Umweltschutz Karlsruhe (Handbuch mineralölhaltiges Abwasser), über das Betreiben einer Benzin / Ölabscheideranlage, besteht die Möglichkeit vom gesetzlich vorgeschriebenen 6 - monatlichen Entleerungssturnus abzuweichen und gleichzeitig jährlich eine erhebliche Kostenreduzierung zu erzielen. Dazu sind die Anlagen regelmäßig (mind. halbjährlich) zu prüfen. Hier bieten wir Ihnen als fachkundiger Betrieb an: Durchführung dieser gesetzeskonformen halbjährlichen Überprüfung/Messung Dokumentation Ihrer Abscheideranlagen Gesetzliche Grundlage: Wasserhaushaltgesetz (WHG), DIN 1999,  Handbuch Mineralölhaltiges Abwasser, Eigenkontrollverordnung

Generalinspektionen (Dichtheitsprüfungen) von Abscheideranlagen

nach DIN 1999-100/101

Als Indirekteinleiter von belasteten Abwasser sind Sie verpfilichtet, Abwasserbehandlungsanlagen z.b. Benzin/Ölabscheider nach gesetzlichen Vorschiften

mind. alle 5 Jahre auf Dichtheit zu prüfen und einen schriftlichen Nachweis zu führen.

Hier bieten wir Ihnen durch unsere Vertragspartner eine fachkundige und kostengünstige Durchführung im Betrieb an.

Gesetzliche Grundlage: Wasserhaushaltgesetz (WHG), DIN 1999,  Handbuch Mineralölhaltiges Abwasser

Sanierung und Neuplanung  von Abscheideranlagen nach DIN 1999-100/101 

 Wir bieten Ihnen durch unsere Vertragspartner eine fachkundige und kostengünstige Durchführung im Betrieb an.

Gesetzliche Grundlage: Wasserhaushaltgesetz (WHG), DIN 1999,  Handbuch Mineralölhaltiges Abwasser
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