Arbeitssicherheit & Umweltschutz
Überprüfung von Abscheideranlagen nach DIN 1999-100/101
Als Indirekteinleiter von belasteten Abwasser sind Sie verpflichtet, Abwasserbehandlungsanlagen z.b. Benzin/Ölabscheider nach gesetzlichen Vorschiften
zu betreiben und regelmäßig zu prüfen. Seit der Veröffentlichung der Landesanstalt für Umweltschutz Karlsruhe (Handbuch mineralölhaltiges Abwasser),
über das Betreiben einer Benzin / Ölabscheideranlage, besteht die Möglichkeit vom gesetzlich vorgeschriebenen 6 - monatlichen Entleerungssturnus
abzuweichen und gleichzeitig jährlich eine erhebliche Kostenreduzierung zu erzielen. Dazu sind die Anlagen regelmäßig (mind. halbjährlich) zu prüfen.
Hier bieten wir Ihnen als fachkundiger Betrieb an:
•
Durchführung dieser gesetzeskonformen halbjährlichen Überprüfung/Messung
•
Dokumentation Ihrer Abscheideranlagen
Gesetzliche Grundlage:
Wasserhaushaltgesetz (WHG), DIN 1999, Handbuch Mineralölhaltiges Abwasser, Eigenkontrollverordnung
Generalinspektionen (Dichtheitsprüfungen) von Abscheideranlagen
nach DIN 1999-100/101
Als Indirekteinleiter von belasteten Abwasser sind Sie verpfilichtet, Abwasserbehandlungsanlagen z.b. Benzin/Ölabscheider nach gesetzlichen Vorschiften
mind. alle 5 Jahre auf Dichtheit zu prüfen und einen schriftlichen Nachweis zu führen.
Hier bieten wir Ihnen durch unsere Vertragspartner eine fachkundige und kostengünstige Durchführung im Betrieb an.
Gesetzliche Grundlage:
Wasserhaushaltgesetz (WHG), DIN 1999, Handbuch Mineralölhaltiges Abwasser
Sanierung und Neuplanung von Abscheideranlagen nach DIN 1999-100/101
Wir bieten Ihnen durch unsere Vertragspartner eine fachkundige und kostengünstige Durchführung im Betrieb an.
Gesetzliche Grundlage:
Wasserhaushaltgesetz (WHG), DIN 1999, Handbuch Mineralölhaltiges Abwasser