Das Arbeitssicherheitsgesetz fordert von Ihnen eine sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebes und Ihrer Mitarbeiter. Durch unsere Sicherheitsfachkraft können wir Ihnen folgende Betreuung anbieten:•Beratung bei Planung, Ausführung, Unterhaltung von Betriebsanlagen•Beratung bei Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen•Unterstützung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln Betriebsanlagen, techn. Arbeitsmittel usw. und sicherheitstechnische Überprüfung•Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und ggf. Begehung der Arbeitsstätten•Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen •Untersuchung von Arbeitsunfällen auf deren Ursachen•Erstellung von Gefahrstoffkatastern•BehördenkontaktGesetzliche Grundlage: Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV 2, Betriebssicherheitsverordnung BetrSichVo, GerfahrstoffVerordnung (GefStVo)Der notwendige Zeitaufwand wird auf der Grundlage der gemeldeten Mitarbeiteranzahl und der BG-Vorschrift DGUV 2 berechnet.
Arbeitsmedizinische Betreuung
Das Arbeitssicherheitsgesetz fordert von Ihnen eine arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Betriebes und Ihrer Mitarbeiter. Durch unsere beauftragten Arbeitsmediziner können wir Ihnen folgende Betreuung anbieten:•Unterstützung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, Betriebsanlagen und techn. Arbeitsmittel usw. und arbeitsmedizinische Beratung•Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen•Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen nach (ArbMedVv) Zusatzaufwand Gesetzliche Grundlage: Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A2(DGUV 2), Arbeitmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVv)Der notwendige Zeitaufwand wird auf der Grundlage der gemeldeten Mitarbeiteranzahl und der BG-Vorschrift DGUV 2 berechnet.